UNTERORDNUG
Zur Unterordnung gehören, die allseits bekannten Übungen Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitzübung, Ablegen in Verbindung mit Herankommen, Bringen eines Gegenstandes auf ebener Erde und im Sprung über eine Hürde, später sogar zusätzlich über eine Kletterwand, Voraussenden mit Hinlegen, Ablegen unter Ablenkung sowie Überprüfung der Schussgleichgültigkeit.
SCHUTZDIENST
Die Abteilung "Schutzdienst" wird auch Gehorsam des Hundes in Grenzfällen genannt. In diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reiz- situationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird. Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes.
Sich für sein Rudel im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen, lernt der Welpe schon frühzeitig von seiner Mutter.
Im Rahmen des Schutzdienstes wird u.a. dieser Bewachungsinstinkt genutzt. Ganz entscheidend zur Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen. Ein Hund, der nicht die Hörzeichen des Hunde-führers befolgt, kann hier absolut nicht bestehen.
Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen und dann erfolgt ein Überfall auf den Hund und wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese "Ruhephase" des Hundes nutzt der Helfer um zu fliehen. Der Hund darf erst dann die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf Distanz den Helfer stellen und dessen erneuten Angriff abwehren.